Klarheit von Anfang an – Unsere Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trend Energietechnik GmbH & Co. KG

I. Allgemein geltende Bestimmungen für unsere Leistungen und unsere Bestellungen und Einkäufe

Art. 1 Geltungsbereich, Schriftform

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten gegenüber Unternehmern
    (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
    Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht
    anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen
    Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner
    Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos
    ausführen oder die Lieferung des Vertragspartners vorbehaltlos annehmen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages
    getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von
    Garantieerklärungen.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem
    Vertragspartner.
  4. Frühere allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch diese Geschäftsbedingungen ersetzt und
    verlieren ihre Wirksamkeit.
  5. Bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B
    (VOB/B) in ihrer zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Diese liegt auf Verlangen zur
    Einsichtnahme aus.

Art. 2 Angebot, Vertragsunterlagen, Leistung

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb von vier
    Wochen annehmen.
  1. An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien oder Unterlagen behalten wir
    uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt
    insbesondere für solche Dateien oder Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind; vor ihrer
    Weitergabe an Dritte bedarf der Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  2. Unsererseits sind Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte nach der geltenden Übung zulässig.

Art. 3 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen
    Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand
    [Ort des Unternehmens] (z.B. [Stadt]). Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Vertragspartners
    zu klagen.

Art. 4 Ergänzende Regelungen bei internationalen Verträgen

Hat der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht) in
seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung, so gelten folgende Regelungen:

  1. Vertragsänderungen oder –aufhebungen bedürfen der Schriftform.
  2. Wir haften dem Vertragspartner auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern
    eine Vertragsverletzung auf einer von uns, von unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu
    vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften auch nach
    den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
  3. Sind gelieferte Kaufsachen vertragswidrig, so steht dem Vertragspartner das Recht zur
    Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns
    ausgeschlossen sind oder es dem Vertragspartner unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu
    verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur
    Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer
    unzumutbaren Verzögerung, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, die
    Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen.
  4. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten
    Verwendung der gelieferten Sache nach dortigen Vorschriften. Wir haften ebenso nicht für dort
    anfallende Steuern.
  5. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhroder
    Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.

Art. 5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die
unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen
Vereinbarung am nächsten kommt.

II. Allgemeine Leistungsbedingungen für unsere Leistungen (Leistungsbedingungen)

Art. 1 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die vereinbarten Preise für den
    Ort der Leistungserbringung zzgl. der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer
    ausschließlich Nebenkosten wie Steuern, Zölle etc.
  2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
  3. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die der Vertragspartner zu vertreten hat und die
    seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z.B. Verzug), so können wir die gesamte Restschuld, auch aus
    anderen Rechnungen, fällig stellen. Dies gilt auch im Fall der vorhergehenden Hereinnahme von
    Wechseln oder Schecks, die in diesen Fällen gegen Barzahlung zurückgegeben werden.
  4. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
    festgestellten oder von uns anerkannten Forderung aufgerechnet wird. Die Widerklage ist insofern
    ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen,
    insoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Art. 2 Leistungsfreiheit, Leistungszeit, Teillieferung, Rücktrittsrechte

  1. Terminvereinbarungen bezüglich der Leistungserbringung durch uns erfolgen vorbehaltlich der
    rechtzeitigen Selbstbelieferung von uns durch unsere Lieferanten. Eine Terminvereinbarung verschiebt
    sich um die Zeit, um die sich unsere Selbstbelieferung durch den Lieferanten verzögert, sofern nichts
    anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und die
    Überlassung gegebenenfalls erforderlicher technischer Dokumentation, z.B. Muster, Maßvorgaben,
    Zeichnungen und Datensätze sowie die Erbringung der notwendigen Vorleistungen durch den
    Vertragspartner voraus. Dies gilt auch für verbindlich zugesagte Leistungszeiten.
  2. Teilleistungen durch uns sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
  3. 1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg haben wir nicht zu vertreten.

    4.2 Können wir infolge der in II. Art. 2. Ziff. 4.1. genannten Voraussetzungen nicht innerhalb der vereinbarten
    Leistungszeit leisten, so verlängert sich die Leistungszeit angemessen.

    4.3 Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Leistungshindernis, insbesondere im Sinne von II. Art. 2 Ziff. 4.1.,über die unter II. Art. 2 Ziff. 4.2. genannte verlängerte Leistungszeit hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4.4 Können wir die vereinbarte Leistungszeit nicht einhalten, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf unser
    Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Leistung besteht oder ob er, so weit die Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung
    verlangt. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag
    berechtigt.
  4. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners ein,
    werden insbesondere nachhaltige Pfändungen oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen
    ihn ausgebracht oder wird ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet, sind wir ebenfalls zum Rücktritt
    vom Vertrag berechtigt.

Art. 3 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Ort der Leistungserbringung.

Art. 4 Gewährleistung

  1. Gelieferte Waren sind im kaufmännischen Verkehr vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung,
    so weit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; wenn sich ein Mangel
    zeigt, ist uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
  2. So weit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten
    Interessen des Vertragspartners berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine
    Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  3. Die Gewährleistungsfrist für Arbeitsleistungen, die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes
    Material beträgt 1 Jahr. Bei Bauarbeiten richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der VOB/B.
  4. Wenn der Kunde uns zur Mängelbeseitigung auffordert, sich aber herausstellt, dass keine Mängel
    vorliegen, wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

Art. 5 Haftung

  1. Wir haften nur unseren Vertragspartnern nur wie nachfolgend vorgesehen, soweit nicht anders
    geregelt.

III. Allgemeine Einkaufs- und Bestellbedingungen

Art. 1 Bestellungen, Eigentumsvorbehalt, Änderungen

  1. Von uns erfolgte Bereitstellungen bleiben, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen
    entgegenstehen, unser alleiniges Eigentum.
  2. Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit für den Vertragspartner Änderungen der Leistung verlangen.

Art. 2 Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungen an Lieferanten und Vertragspartner erfolgen innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto oder
innerhalb von 45 Tagen netto nach Rechnungszugang und vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

Art. 3 Gefahrübergang, Erfüllungsort

Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen an uns mit Aufstellung und Montage sowie bei sonstigen Leistungen mit Abnahme am Aufstellungs-/Leistungsort.

Art. 4 Gewährleistung

Bei Leistungen an uns gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Soweit nicht offensichtliche Mängel vorliegen, verzichtet der Auftragnehmer/Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Art. 5 Rücktrittsrechte, Haftung

Die entsprechenden Regelungen aus den AGB unter Art. 5 Ziffer 1-7 gelten für unsere Haftung gegenüber dem Vertragspartner.

Adresse

Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 45
73463 Westhausen

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